Rechtsprechung
BVerwG, 13.02.1984 - 6 B 99.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit bei der Entscheidung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Vorliegen eines Verfahrensmangels
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 15.09.1983 - 6 K 140/83
- BVerwG, 13.02.1984 - 6 B 99.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1984 - 6 B 99.83
Die Frage, ob die von einem Wehrpflichtigen gegebene Einlassung die Annahme rechtfertigt, er habe eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG und der hierzu vom beschließenden Senat entwickelten Grundsätze (vgl. dazu BVerwGE 55, 217 [BVerwG 06.02.1978 - BVerwG 6 B 36.77]) getroffen und nachgewiesen, ist einzelfallbezogen und einer grundsätzlichen Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zugänglich. - BVerwG, 29.01.1982 - 6 B 98.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 13.02.1984 - 6 B 99.83
Nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG können in Kriegsdienstverweigerungssachen jedoch Mängel des Verfahrens des Verwaltungsgerichts nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 29. Januar 1982 - BVerwG 6 B 98.81 - mit Nachweisen).